• Optimization of Interests 
 

Interessenoptimierung der Beteiligten eines Insolvenzverfahrens

Im Verlauf einer Unternehmenskrise oder eines Insolvenzverfahrens haben die Beteiligten in der Regel dasselbe Grundinteresse: die Maximierung ihres Nutzens aus der (vertraglichen bzw. geschäftlichen) Beziehung zum betreffenden Unternehmen. So haben Banken, Kreditversicherer und Lieferanten das (berechtigte) Interesse, einen möglichst hohen Prozentsatz ihrer Forderungen gegenüber dem sich in der Krise befindlichen Unternehmen zu realisieren. Mitarbeiter und die Bundesagentur für Arbeit haben das vorrangige Ziel eines nachhaltigen Erhalts der Arbeitsplätze.

Die Interessen aller Stakeholder werden dann optimiert, wenn die Fortführung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens nachhaltig gewährleistet ist. Nicht zuletzt werden dadurch auch volkswirtschaftliche Ziele wie z. B. der Erhalt von Arbeitsplätzen etc. gefördert. Demgegenüber führt eine Liquidation eines grundsätzlich sanierungsfähigen und -würdigen Unternehmens aufgrund der erfahrungsgemäß geringeren Liquidationswerte für Vermögensgegenstände sowie des Wegfalls von Arbeitsplätzen und Produkten zu suboptimalen Ergebnissen für alle Beteiligten.

Vor diesem Hintergrund will das iir im Rahmen des bestehenden Sanierungs- und Insolvenzrechts konkrete Verbesserungsvorschläge und Lösungsansätze anbieten.

 

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