• Interdisciplinarity 
 

Interdisziplinarität

Ein besonderer Fokus des iir liegt auf einem interdisziplinären Ansatz, welcher juristische, betriebswirtschaftliche, steuerliche und technische Aspekte verbindet.

Ein Grundgedanke dieses Ansatzes ist, dass bei einer Sanierung/Restrukturierung eines komplexen Unternehmens verschiedene – interdisziplinäre – Fragestellungen bestehen und gelöst werden müssen. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ist jedoch festzustellen, dass Insolvenzverwalter häufig ihre Kernkompetenzen im juristischen Bereich haben und oftmals nicht über ausreichendes Know-How im Bereich der Betriebswirtschaft, des Steuerrechts oder auch der Technik verfügen. Demgegenüber analysieren potenzielle Investoren das sich in der Krise oder Insolvenz befindliche Unternehmen schwerpunktmäßig unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Da eine Zusammenführung dieses unterschiedlichen Fachwissens in der Praxis nicht immer gelingt, ist die Entwicklung und Verbreitung eines interdisziplinären Restrukturierungsansatzes, wie sie das iir leisten soll, sinnvoll und wichtig.

 

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