• Membership 
 

Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen bzw. Personenvereinigungen sein, die sich bereit erklären, die Vereinszwecke aktiv und/oder materiell zu unterstützen.

In Vortragsveranstaltungen und Symposien des iir können die Mitglieder eigene Beiträge zum Insolvenz- und Restrukturierungsrecht leisten und im Austausch mit den politischen Entscheidungsträgern ihre Perspektive in aktuelle und zukünftige Gesetzesvorhaben einbringen. Durch einen in unregelmäßigen Abständen erscheinenden Newsletter wird das iir seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Restrukturierung und Insolvenz informieren.

Weiterhin ist beabsichtigt, maximal 15 bis 20 Sponsoren als "Partner des iir" zu gewinnen. Dem interdisziplinären Ansatz des iir entsprechend sollen diese aus den verschiedenen Bereichen des Insolvenz- und Sanierungsrechts (Insolvenzverwalter, Banken, Kreditversicherungen, Wirtschaftsprüfungsunternehmen, Unternehmensberatungen, Medienberater, Rechtsanwaltskanzleien etc.) kommen.

Insbesondere die Partner können vom „wissenschaftlichen Think-Tank“ profitieren, den das iir darstellt. Sie können Anregungen für wissenschaftliche Forschungsaufgaben, Dissertationen etc. geben. Außerdem können Veranstaltungen zu Restrukturierung und Insolvenz initiiert werden. 


Die Satzung des iir finden Sie hier (pdf).

Bei Interesse an einer ordentlichen Mitgliedschaft können Sie sich den Aufnahmeantrag hier (pdf) herunterladen. 

Ihre Fragen zu einer korporativen Mitgliedschaft oder Partnerschaft mit dem iir richten Sie bitte an
vorstand (at) iir-hu.de.




 

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